Aktion auf Landesebene
Primäres Ziel der Aktion „Straßenkatzen in Not“ ist eine Änderung des § 13b des Tierschutzgesetzes, da sich gezeigt hat, dass die aktuelle Regelung nicht ausreicht. Die Verantwortung für das Wohl der Katzen wird vom Bund auf die Länder, von diesen auf die Gemeinden weitergeschoben. Letztendlich bleibt alles an den vielen Helfern vor Ort hängen.
Um das zu ändern, besteht außerdem die Option, auf Landesebene
- eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen
- eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie
- eine verbindliche Regelung für Katzen, deren Halter nicht feststellbar ist
zu erlassen.
„Schluss damit: ehrenamtliche Helfer brauchen Unterstützung“
Verbindliche Regelung in den Ländern schaffen
So sieht es in den Ländern aus
- Baden-Württemberg: Jede Kommune erlässt eine Verordnung
- Bayern: Kreisverwaltungsbehörden/Landratsämter entscheiden über die Verordnung
- Berlin: In ganz Berlin gibt es eine Katzenschutzverordnung
- Brandenburg: Liegt in den Händen der Kommunen und Städte
- Bremen: In ganz Bremen gibt es eine Katzenschutzverordnung
- Hamburg: Ab 1. Januar 2026 gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg eine Katzenschutzverordnung
- Hessen: in kreisfreien Städten bestimmt der Oberbürgermeister, in den übrigen Gemeinden der Gemeindevorstand oder Magistrat über eine Katzenschutzverordnung
- Mecklenburg-Vorpommern: Landräte und Oberbürgermeister kreisfreier Städte entscheiden über eine Katzenschutzverordnung
- Niedersachsen: Gemeinden; zur Vereinheitlichung der rund 480 Einzelverordnungen wurde am 21. Juni 2023 eine landesweite Verordnung beschlossen
- Nordrhein-Westfalen: Kreisordnungsbehörden entscheiden nach eigenem Ermessen
- Rheinland-Pfalz: Die Landkreise entscheiden nach eigenem Ermessen.
- Saarland: Kommunen entscheiden über eine Katzenschutzverordnung
- Sachsen: keine Verordnungen, der Landtag muss über die Umsetzung von §13 b Tierschuzgesetz entscheiden
- Sachsen-Anhalt: Gemeinden entscheiden nach eigenem Ermessen
- Schleswig-Holstein: Gemeinden entscheiden nach eigenem Ermessen
- Thüringen: Landkreise und kreisfreie Städte entscheiden als untere Tierschutzbehörde
So einfach ist helfen
- Auf der Seite „Deutsche Landesparlamente“ findest Du die Webseiten aller Landesparlamente.
- Klicke die Seite des Parlaments von dem Bundesland an, in dem Du wohnst.
- Wähle „Parlament“ aus, um eine Liste der Abgeordneten aufzurufen.
- Nun kannst Du in der Regel über eine Suchfunktion den Abgeordneten Deines Wahlkreises finden.
- Schreibe die Person per Brief, Mail oder über den Button auf seiner Seite an.
- Du kannst gerne den Mustertext verwenden oder einen eigenen Brief verfassen.
Mustertext:
Sehr geehrter Herr (Name), beziehungsweise Sehr geehrte Frau (Name),
Leider haben sich nur wenige Kommunen der Verantwortung, die aus dem § 13b des Tierschutzgesetzes erwächst, gestellt. Tierschützer machen fast täglich die Erfahrung, dass die Entscheidungsträger jede Hilfe bei der Versorgung von streunenden Katzen ablehnen. Häufig ignorieren sie das Problem und versteifen sich in Behauptungen, dass es in ihrem Gebiet kein Katzenproblem geben würde. Ehrenamtliche Helfer müssen aus diesem Grund neben der Versorgung der Katzen auch mit den Behörden kämpfen. Oft machen sie die Erfahrung, dass Ordnungsämter gegen sie arbeiten statt zu helfen.
Argumente wie „wir brauchen keine Katzenschutzverordnung, denn bei uns gibt es kaum streunende Katzen“ sind so sinnvoll wie ein Satz, „wir brauchen keinen Brunnen abzudecken, bei uns ist noch kein Kind hineingefallen“. Eine einzige Kätzin ist oft der Grundstock für eine große verwilderte Katzenpopulation. Immerhin können Katzen bereits im Jahr ihrer Geburt eigenen Nachwuchs bekommen.
Wir bitten Sie daher im gesamten Land gemäß § 13 b des Tierschutzgesetzes,
- eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen
- eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie
- eine verbindliche Regelung für Katzen, deren Halter nicht feststellbar ist
einzuführen.
Sie verhindern durch diese Gesetzesänderung das qualvollen Verenden von tausenden Katzenbabys, tragen zur Bekämpfung von Tierseuchen bei und stellen sich auf die Seite von zahllosen unermüdlichen ehrenamtlichen Helfern, die sich für das Wohl der Katzen einsetzen.